Die Zeit drängt: Bis zum 28. Juni 2025 müssen alle Webseiten und Onlineshops barrierefrei sein. Diese Verpflichtung ergibt sich aus einer kürzlich beschlossenen Gesetzesänderung, dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das sicherstellt, dass digitale Inhalte für alle zugänglich sind. Diese Anpassung ist Teil der Umsetzung der Europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie, die Unternehmen und öffentliche Einrichtungen dazu verpflichtet, Barrierefreiheit zu gewährleisten. In diesem Artikel erfahren Sie, was man genau unter Barrierefreiheit versteht und was das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Ihre Website bedeutet.
Was verstehen wir unter Barrierefreiheit?
Barrierefreiheit bedeutet, ohne Einschränkungen auf ein Produkt, Gerät, eine Dienstleistung oder eine Umgebung zuzugreifen. Ist ein Produkt, eine Dienstleistung oder eine Umgebung barrierefrei, können somit alle Menschen, mit oder ohne Behinderungen, darauf zugreifen, ohne auf Hindernisse zu stoßen.
Sie haben sich sicherlich schon einmal über langsame Webseiten, schlecht designte Schriftarten oder eine Website, die nicht mobil optimiert ist, geärgert. Während diese Probleme, für Sie eine kleine Unannehmlichkeit darstellen können, sind sie für Menschen mit Behinderungen oft stark einschränkend und erschweren die Nutzung des Internets extrem.
Web-Barrierefreiheit ist die Notwendigkeit, dass Sie die Webseiten-Tools und Technologien, die Ihnen mittlerweile zur Verfügung stehen, um die Wahrnehmung, das Verständnis, die Teilnahme, die Navigation und die Interaktion von Menschen mit Behinderungen auf Ihrer Website zu unterstützen. Die Integration von Barrierefreiheit kann für diejenigen, die sich gerade damit vertraut machen, einschüchternd wirken, aber sie ist ein wichtiger Bestandteil der Benutzererfahrung. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) fordert von Ihnen als Unternehmen, dass Sie diese Prinzipien der Barrierefreiheit in den Entwicklungs- und Designprozess Ihrer Webseiten einbauen, anstatt sie als nachträgliche Anpassung zu betrachten.
Barrierefreier Zugang
Eine barrierefreie Umgebung zu schaffen, ist ein entscheidender Schritt zur Wahrung der Rechte von Menschen mit Behinderungen, um an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens teilzuhaben. Das bedeutet jedoch mehr als nur die Verbesserung der physischen Zugänglichkeit; diese muss auch auf den Internetzugang und die Interaktionen auf Websites ausgeweitet werden. Menschen mit Behinderungen sollten bessere Chancen erhalten, ihre Fähigkeiten zu entwickeln und zum gemeinschaftlichen Leben beizutragen.
Behinderungsarten und barrierefreie Lösungen
Visuelle Behinderungen: Dazu gehören Blindheit, Sehschwäche und Farbblindheit.
- Gute Beleuchtung für Menschen mit Sehschwäche
- Taktile Markierungen zur Identifikation
- Sicher fixierte Handläufe
- Beschilderung in Braille, erhabenem Schriftbild und/oder großen Buchstaben
- Freie Wege ohne Hindernisse, um Stürze zu vermeiden
- Screenreader-Unterstützung auf Webseiten, damit Texte vorgelesen werden können
- Kontrastreiches Design mit hohem Kontrast zwischen Text und Hintergrund
- Skalierbare Schriftgrößen, damit der Text vergrößert werden kann
- Bilder mit alternativen Texten (Alt-Text) versehen, um Informationen für Screenreader bereitzustellen
Hörbehinderungen: Dazu gehören Hörbeeinträchtigungen und Taubheit.
- Klare und sichtbare Beschilderung
- Bereitstellung schriftlicher Informationshinweise
- Blendfreies Licht, um Lippenlesen und die Nutzung von Gebärdensprache zu erleichtern
- Gute Akustik in Besprechungsräumen
- Alternative Kommunikationsmethoden an öffentlichen Orten, z. B. Papier und Stift
- Untertitel und Transkriptionen für alle Audio- und Videoinhalte
- Visuelle Benachrichtigungen anstelle von Tönen (z. B. Benachrichtigungen durch Animationen oder blinkende Symbole)
- Gebärdensprache in Videos anbieten, um Informationen auf eine zugängliche Weise zu vermitteln
Neurologische Behinderungen: Beeinträchtigungen des zentralen und peripheren Nervensystems, einschließlich Epilepsie, Alzheimer, Parkinson usw.
- Stressfreie, ruhige Umgebungen schaffen, um Reizüberflutung zu vermeiden (z. B. weniger visuelle Ablenkungen, sanfte Beleuchtung)
- Bereitstellung von Notfallplänen für Personen mit neurologischen Erkrankungen (z. B. im Falle eines Anfalls)
- Hilfsmittel wie spezielle Apps zur Erinnerung an tägliche Aufgaben bei Menschen mit Alzheimer
- Einfache und klare Navigation, um Menschen mit kognitiven und neurologischen Beeinträchtigungen zu unterstützen
- Vermeidung von Blitzen und schnellen, flackernden Inhalten, die Epilepsie-Anfälle auslösen könnten
- Klare, verständliche Texte ohne komplexe, lange Sätze und unnötige Fachbegriffe
- Erinnerungsfunktionen und benutzerfreundliche Oberflächen, um den Alltag zu erleichtern (z. B. einfache To-do-Listen oder Kalender-Apps)
Kognitive Behinderungen: Dazu gehören Aufmerksamkeits-, Logik- und Lernbehinderungen.
- Klare und häufige Mitteilungen zu Ereignissen und Aktivitäten
- Ruhige und entspannte Orte zum Ausruhen
- Leicht verständliche schriftliche Materialien: Klare und einfache Botschaften, unterstützt durch Bilder
- Klare Kommunikation über die bereitgestellten Anpassungen, damit auch Menschen mit nicht offen gelegten psychischen Gesundheitsproblemen Zugang haben
- Einfache, klare Sprache und intuitive Navigation auf Webseiten
- Interaktive Elemente, die es dem Nutzer ermöglichen, in seinem eigenen Tempo zu lernen oder zu navigieren (z. B. interaktive Tutorials, Hilfetexte)
- Klare, strukturierte Seitenlayouts mit übersichtlichen Menüs und visuellen Hilfsmitteln
- Verwendung von Symbolen und Piktogrammen, die die Benutzerfreundlichkeit erhöhen
Motorische Behinderungen: Dazu gehören eingeschränkte Feinmotorik, Muskelschwäche und Schwierigkeiten oder die Unfähigkeit, Hände zu benutzen.
- Verstellbare Möbel oder höhenverstellbare Arbeitsflächen, die an die Bedürfnisse von Menschen mit motorischen Einschränkungen angepasst sind
- Einfache, griffige Türgriffe und einfache Bedienelemente (z. B. größere Tasten oder Hebel an Geräten)
- Rollstuhlzugängliche Eingänge und breite Türrahmen, die ausreichend Platz bieten, um sich fortzubewegen
- Fahrstühle oder Rampen anstelle von Treppen, um die Mobilität zu unterstützen
- Tastatur- oder Sprachsteuerung als Alternative zur Maus für die Navigation
- Große, klickbare Buttons und Bedienelemente, die es einfacher machen, mit der Webseite zu interagieren
- Vermeidung von zu kleinen Schriftarten und Schaltflächen
- Anpassbare Bedienoberflächen (z. B. durch die Möglichkeit, das Layout zu ändern oder die Größe von Schaltflächen und Text zu vergrößern)
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Das am 28. Juni 2025 in Kraft tretende Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie um und setzt voraus, dass Unternehmen und öffentliche Einrichtungen ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten müssen. Ziel des Gesetzes ist es, allen Menschen, mit Fokus auf Menschen mit Behinderungen, älteren Personen und Menschen mit wenig Erfahrung im Umgang mit digitalen Medien, das Teilhaben am Wirtschaftsleben zu vereinfachen und zu ermöglichen.
Was ist neu durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Wo bisher öffentliche Einrichtungen wie Behörden dazu verpflichtet waren, ihre Internetseiten barrierefrei zu gestalten, werden mit dem neuen Gesetz auch Unternehmen dazu verpflichtet, ihre Website vollständig zugänglich zu machen und für jeden einfacher benutzbar zu gestalten.
Produkte, für welche das BFSG gilt:
- Hardwaresysteme und Betriebssysteme
- Zahlungsterminals, Geldautomaten, Check-in-Automaten
- Verbraucherendgeräte wie Smartphones, Fernseher, die Streaming-Dienste anbieten, und Audiogeräte
- E-Book-Lesegeräte
Dienstleistungen, für welche das BFSG gilt:
- Telekommunikationsdienste wie Telefonanschlüsse, Internetanbieter und Videotelefonie-Dienste
- Elemente von Personenbeförderungsdiensten wie Webseiten, Apps, elektronische Tickets und Ticketdienste, sowie Bereitstellung von Verkehrsinformationen
- Bankdienstleistungen wie Online-Banking, Geldautomaten und Selbstbedienungsterminals in Banken und Finanzdienstleistungen, die über Apps oder Webseiten bereitgestellt werden
- E-Books, Online-Shops, digitale Marktplätze, Online-Streaming-Dienste und digitale Serviceplattformen
Wie wir Ihnen helfen können
Möchten Sie mehr darüber erfahren, wie Sie Ihre Webseite barrierefrei gestalten können, oder benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung? Kontaktieren Sie uns! Wir sind nicht nur auf die Entwicklung barrierefreier Webseiten spezialisiert, sondern helfen Ihnen auch dabei, Ihre Marketingstrategien barrierefrei zu gestalten und Ihre gesamte Marke an das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz anzupassen, damit Sie Ihre Zielgruppe auch barrierefrei erreichen können.